Die Stadt Aschersleben wird durch ihre Lage am Nordostrand des Harzes im Tal der Eine in Sachsen-Anhalt auch als „Tor zum Harz“ bezeichnet. Sie ist die drittgrößte Stadt des Salzlandkreises und die älteste urkundlich erwähnte Stadt in Sachsen-Anhalt.
Die Stadt Aschersleben beabsichtigt, zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle
„Amtsleiter im Rechnungsprüfungsamt“ (m/w/d)
in Vollzeit neu zu besetzen.
Die Stelle ist nicht teilzeitgeeignet und nach Besoldungsgruppe A 13 (Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt) bewertet.
Die Besoldung erfolgt im Rahmen der beamten- und laufbahnrechtlichen Bestimmungen.
Das Rechnungsprüfungsamt ist derzeit mit zwei Verwaltungs- und einem Technischen Prüfer besetzt und untersteht organisatorisch dem Oberbürgermeister.
Zu Ihren wesentlichen Aufgaben gehören insbesondere:
· Leitung und Organisation des Rechnungsprüfungsamtes
· Erstellen von Prüfplänen
· Mitwirkung bei grundsätzlichen Verfahrens- und Organisationsfragen, die das Gebiet des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen betreffen
· Prüfen des Jahresabschlusses und Gesamtabschlusses und Aufstellung der Schlussberichte und Vertretung vor den städtischen Gremien
· Prüfen der kommunalen Eigenbetriebe und Anstalt
· Auswertung von externen Prüfberichten und Begleitung von externen Prüfungen
· Prüfen der Verwaltung auf Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit im Rahmen der anderen Prüfungstätigkeit
· Kontrolle des Vollzugs bzw. Umsetzung von Stadtrats- und Ausschussbeschlüssen
Wir erwarten von Ihnen:
· Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt
· Mehrjährige Berufserfahrung in der Kommunalverwaltung
· Fundierte fachliche und rechtliche Kenntnisse von Prozessen in der öffentlichen Verwaltung und ihrer Einrichtungen oder Fachkompetenz auf dem Gebiet der Rechnungsprüfung, des öffentlichen Finanzwesens, der Betriebswirtschaft, dem Controlling
· Kenntnisse im Vergaberecht und Fördermittelrecht
· Führungserfahrung
· Durchsetzungsvermögen
· effiziente und eigenverantwortliche Arbeitsweise
· Sichere und überzeugende mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
· Sehr gutes Zahlenverständnis
· Flexibilität, Teamfähigkeit und hohe Einsatzbereitschaft
· Sichere Anwendung der gängigen MS-Office-Anwendungen
Alternativ bieten wir die Möglichkeit der Verbeamtung eines „Anderen Bewerbers“.
Eine Ernennung zur/m Beamtin/-en auf Lebenszeit erfordert üblicherweise zunächst eine entsprechende Vor- und Ausbildung (Laufbahnbefähigung) für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe, also einen abgeschlossenen Vorbereitungsdienst und das Bestehen der Laufbahnprüfung. Dabei handelt es sich um den sogenannten „Regelbewerber“.
Eine gesetzlich zugelassene Ausnahme hierzu besteht allerdings für sogenannte „Andere Bewerber“.
Dies bedeutet, dass in ein Beamtenverhältnis grundsätzlich auch berufen werden kann, wer, ohne die vorgeschriebenen Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen, die Befähigung für die Laufbahn durch Lebens- und Berufserfahrung innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes erworben hat.
Die Voraussetzungen zur Feststellung der Befähigung als anderer Bewerber regelt § 18 Abs. 2 S. 1 Landesbeamtengesetz LSA und entsprechend die Leitlinien des Landespersonalausschusses.
Soweit auch die weiteren Voraussetzungen für die Berufung in ein Beamtenverhältnis vorliegen, wie im § 7 Beamtenstatusgesetz und im § 10 Landesbeamtengesetz LSA aufgeführt und der Landespersonalausschuss dies bestätigt, steht einer Ernennung nichts mehr im Wege.
Andere Bewerber sind nach ihrer Berufung in das Beamtenverhältnis (Ernennung) vollberechtigte Beamte mit den gleichen Rechten und Pflichten wie Beamte mit Laufbahnbefähigung.
Vor der Ernennung zu Beamten auf Lebenszeit müssen auch andere Bewerber eine Probezeit gemäß § 20 Landesbeamtengesetz LSA erfolgreich absolviert haben.
Eine Ernennung unter Begründung eines Beamtenverhältnisses auf Probe erfolgt nach § 19 Landesbeamtengesetz LSA grundsätzlich im Einstiegsamt, also in der Besoldungsgruppe A 9.
Wir bieten Ihnen:
- Familienfreundlichkeit {z. B. durch flexible Arbeitszeiten in Gleitzeit)
- Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Rahmen der Tätigkeit
- gesundheitsfördernde und -erhaltende Maßnahmen im Rahmen eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements
- alternierende Telearbeit im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarung
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann richten Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (wie tabellarischer Lebenslauf, Zeugniskopien, Referenzen) bis zum 31.07.2025 schriftlich oder per E-Mail (eine PDF-Datei mit max. 15 MB) an
Stadt Aschersleben
Personalamt
Markt 1
06449 Aschersleben bzw. personal@aschersleben.de
Unvollständige oder nicht fristgerecht eingegangene Bewerbungsunterlagen finden im Auswahlverfahren keine Berücksichtigung.
Mit der Abgabe der Bewerbung willigen Sie in eine Speicherung der personenbezogenen Daten während des Bewerbungsverfahrens ein. Ein Widerruf dieser Einwilligung ist jederzeit möglich. Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich zum Bewerbermanagement.
Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen erfolgt aus Kostengründen nur, wenn Sie uns einen ausreichend frankierten Rückumschlag in angemessener Größe einreichen. Nach telefonischer Vereinbarung können die Unterlagen auch persönlich abgeholt werden.
Ansonsten löschen/vernichten wir Ihre Bewerbung drei Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens.
Bewerbungskosten werden durch die Stadt Aschersleben nicht erstattet. Amme
Oberbürgermeister
Unsere Stellenausschreibungen richten sich stets an alle berufsfähigen Menschen, unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft, sexueller Orientierung, Behinderung, Religion und Weltanschauung etc. Die Bewerberauswahl erfolgt ausschließlich qualifikationsorientiert. Irrtümer in den Angaben und der Schreibweise vorbehalten.