Das könnte genau die richtige Position für Sie sein! Der Landkreis Uckermark sucht
zum nächstmöglichen Zeitpunkt vertretungsweise einen engagierten
Sozialarbeiter (m/w/d)
im Allgemeinen Sozialen Dienst
im Jugendamt (Prenzlau).
Ihre Aufgaben:
• Beratung und Vermittlung von Hilfen zur Erziehung (§§27ff SGB VIII),
Eingliederungshilfen (§35 a SGB VIII) Mutter und Kind (§ 19 SGB VIII) und Hilfen
für Junge Volljährige (§ 41 SGB VIII)
- Bedarfsermittlung von Hilfen zur Erziehung und Fallaufnahme
- Planung und Fortschreibung passender Hilfen
- Prüfung und Koordination ambulanter, teilstationärer und stationärer Hilfen
- Sozialpädagogische Diagnostik als Grundlage einer gemeinsamen
Erarbeitung einer Zukunftsvorstellung
- Zusammenarbeit mit den Behörden und Institutionen im Einzelfall
- Beratung und Begleitung von Kindern, Jugendlichen und Eltern
- Dokumentation in LogoData und Statistiken
• Beratung und Vermittlung familienunterstützender Hilfen gemäß §§ 13-21
SGB VIII
- Not- und Konfliktberatung für Kinder/Jugendliche (§ 8 SGB VIII)
- Förderung der Erziehung in Familien (§ 16 SGB VIII)
- Beratung bei Trennung, Scheidung, Sorge- und Umgangsrecht (§§ 17, 18
SGB VIII)
- Betreuung von Kindern in Notsituationen (§ 20 SGB VIII)
- Stellungnahmen zu Namensänderungen
- Dokumentation in LogoData und Statistiken
Stellenangebot des Landkreises Uckermark
• Bearbeitung von Meldungen zu Kindeswohlgefährdungen und Einleiten
entsprechender Maßnahmen (§ 8a und § 42 SGB VIII)
- Fallaufnahme sowie Fallrecherche
- Fallbearbeitung einschließlich Schutz- und Hilfeplan
- gegebenenfalls Inobhutnahme eines Kindes/Jugendlichen
Sie bringen mit:
• eine Qualifikation als Diplom-Sozialarbeiter (FH) (m/w/d), Diplom-
Sozialpädagoge (FH) (m/w/d) mit staatlicher Anerkennung oder ein
vergleichbarer Abschluss
• umfassende Kenntnisse im Kinder- und Jugendhilferecht, Ehe- und
Familienrecht sowie im allgemeinen Verwaltungsrecht
• Kenntnisse im Bereich Gesprächsführung sowie kindliche Entwicklung und
Kindeswohlgefährdung
• eine selbstständige, umsichtige Arbeitsweise sowie ein sehr gutes
Kooperationsverhalten und die Fähigkeit, sich selbst zu reflektieren
• Belastbarkeit sowie Konflikt- und Kritikfähigkeit, aber auch Einfühlungsvermögen
und die Fähigkeit zur Teamarbeit sind unabdingbar
• Flexibilität und Lern- bzw. Veränderungsbereitschaft gehören zu Ihren Stärken
• eine problembezogene methodische Beratungskompetenz
• eine klare und prägnante Ausdrucksweise in Wort und Schrift in der deutschen
Sprache, mindestens auf dem Sprachniveau C1
• PKW-Führerschein
Es muss die Bereitschaft vorliegen, auch außerhalb der regulären Arbeitszeit für
Bereitschaftsdienste zur Verfügung zu stehen.
Wir bieten Ihnen:
• eine befristete Teilzeitstelle mit einer durchschnittlichen regelmäßigen
wöchentlichen Arbeitszeit von 29 Stunden im Rahmen einer Vertretung (eine
Aufstockung der Arbeitszeit auf bis zu 39 Wochenstunden ist befristet möglich)
• eine abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit in einem
dynamischen Team am Arbeitsort Prenzlau
• Vergütung nach Entgeltgruppe S 14 TVöD-SuE
• betriebliche Altersvorsorge (ZVK) und vermögenswirksame Leistungen (VL)
• eine Jahressonderzahlung sowie die Möglichkeit zur Teilnahme am
leistungsorientierten Entgelt gemäß TVöD
• 30 Tage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche und jährlich 2 Regenerationstage
Haben Sie Interesse?
Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 07.11.2025 mit Ihren aussagekräftigen
Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse etc.) per E-Mail ausschließlich im
PDF-Format an personal@uckermark.de.
Bewerbungen inkl. Anlagen per E-Mail, die in anderen Datei-Formaten als im PDFFormat
eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt.
Ihre Ansprechpartner:
Fachliche Rückfragen:
Herr Köppen
Telefon: 03984 70 2251
E-Mail: sekretariat-jugendamt@uckermark.de
Fragen zu Ihrer Bewerbung:
Frau Mönk
Telefon: 03984 70 3211
E-Mail: personal@uckermark.de
Der Landkreis Uckermark verarbeitet die von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten im
Zusammenhang mit der ausgeschriebenen Stelle zum Zwecke der Bearbeitung des
Bewerbungsverfahrens (vgl. § 26 BbgDSG). Schwerbehinderte werden bei gleicher
Eignung bevorzugt.
Sollte es zu einer Einstellung kommen, ist die Vorlage eines erweiterten
Führungszeugnisses nach § 30 Abs. 5 und § 30a Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz
in Verbindung mit § 72a SGB VIII notwendig.
Unsere Stellenausschreibungen richten sich stets an alle berufsfähigen Menschen, unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft, sexueller Orientierung, Behinderung, Religion und Weltanschauung etc. Die Bewerberauswahl erfolgt ausschließlich qualifikationsorientiert. Irrtümer in den Angaben und der Schreibweise vorbehalten.